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In unserem Blog informieren wir Euch über aktuelle Themen, erfolgreiche Start Ups und Neuigkeiten für Gründer.
Kommunen besteuern Existenzminimum 17.04.2023

Vater Staat darf seinen Bürgern erst dann in die Tasche greifen, wenn diesen auch genug zum Leben bleibt: das Existenzminimum ist steuerfrei, urteilte das Verfassungsgericht in der Vergangenheit mehrfach.
Anders sieht dies in der Praxis allerdings bei Gewerbetreibenden mit geringen Gewinnen aus: bei diesen erheben die Kommunen mitunter auch schon auf das Existenzminimum Gewerbesteuer. Dies ist mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Darauf hat nun der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland hingewiesen.
Betroffen sind hiervon Einzelunternehmer, die in der Steuerklasse III besteuert werden. Während bei der Gewerbesteuer nur ein Freibetrag in Höhe von 24.500 € Gewinn im Jahr gewerbesteuerfrei ist, liegt das steuerfreie Existenzminimum in solchen Fällen mitunter bedeutend höher (siehe Rechenbeispiel oben).
Die Folge ist, dass keine Einkommensteuer auf den Gewinn anfällt, wohl aber Gewerbesteuer, die auf den Gewinn erhoben wird, der über den Freibetrag hinaus geht.
Eigentlich gibt es davon den größten Teil bei der Einkommensteuer wieder zurück, da bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von 400% die Gewerbesteuer 1:1 durch eine Einkommensteuersenkung erstattet wird.
Anders sieht das allerdings bei Unternehmern aus, deren Gewinn unter dem Existenzminimum liegt. Da sie keine Einkommensteuer zahlen, gibt es auch nichts zurück. Sie zahlen auf das Existenzminiumum in diesen Fällen an die Kommune Gewerbesteuer, was den Grundsatzurteilen des Verfassungsgerichts widerspricht.
Besonders betroffen sind hiervon Unternehmen in NRW, da in diesem Bundesland die Gewerbesteuern besonders hoch sind.
SCHUFA verkürzt Dauer der Speicherung 28.03.2023

Wie Spiegel Online heute berichtet, verkürzt die Schufa ab sofort die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate. Hintergrund seien laufende Gerichtsverfahren vor dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof.
Damit wolle man Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, teilte laut Spiegel Online eine Sprecherin der SCHUFA hierzu mit.
Corona Soforthilfe NRW 27.03.2023

Wie wir hier schon berichteten, war die IG Soforthlfe vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erfolgreich, die Rückzahlungsbescheide des Landes NRW zur Corona-Soforthilfe sind rechtswidrig.
So richtig darüber freuen können sich aber nur Selbstständige, die entweder gegen die Bescheide geklagt haben oder noch keine Bescheide erhalten haben. Wer jedoch einen Rückzahlungsbescheid erhalten hat, gegen den er keine Klage eingereicht hat, der hat nach Ansicht der Gewerkschaft ver.di juristisch schlechte Karten, gegen den Bescheid vorzugehen. Ver.di rät von Klagen ab und hofft auf ein politisches Entgegenkommend der Landesregierung. Derweil will die IG Soforthilfe mit Musterverfahren juristisch klären, ob es nicht doch noch eine Möglichkeit der juristischen Gegenwehr gibt.
Sollten diese Verfahren, bei denen nach Auskunft der IG Soforthilfe juristisches Neuland betreten wird, erfolgreich sein, können betroffene Selbstständige ebenfalls diesen Weg versuchen.
Hier die juristische Einschätzung von ver.di:
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster am 17. März ist den Urteilen der Verwaltungsgerichte zwar gefolgt und hat ebenfalls die sogenannten Schlussbescheide der Corona-Soforthilfe für rechtswidrig erklärt. Für die Kläger:innen folgt aber daraus nicht automatisch, dass sie nun die Corona-Soforthilfe komplett behalten dürfen. Ganz im Gegenteil räumt das OVG dem Land Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit ein, neue korrekte Bescheide zu erstellen und überzahlte Beträge zurückzufordern. Am 22. März fand im Wirtschaftsausschuss des Landtags zum OVG-Urteil eine aktuelle Stunde statt. Doch NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur will die schriftliche Urteilsbegründung des OVG noch abwarten, bevor sie konkrete Schritte unternimmt. Die Schlussbescheide derjenigen, die gegen diesen sogenannten Schlussbescheid nicht geklagt haben, sind bestandskräftig. Das hat das OVG in seiner Pressemitteilung deutlich erklärt. Das heißt, die Feststellung, dass diese sogenannten Schlussbescheide rechtswidrig sind, hat nur Bedeutung für die Kläger:innen. Diejenigen, die nicht geklagt haben, haben sozusagen den Bescheid akzeptiert und müssen den Rückforderungen nachkommen.
Nicht gegen Ablehnungsbescheide klagen
Wenige Tage bevor das OVG-Urteil verkündet wurde, haben die Bezirksregierungen die ersten Ablehnungsbescheide zu den Anträgen auf Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens verschickt. Darin heißt es, so wie später im OVG-Urteil, dass die Gerichtsentscheide keine neue Rechtsgrundlage darstellen. Eine geänderte Rechtsgrundlage ist eine Voraussetzung für das Wiederaufgreifen eines Verfahrens. Außerdem heißt es in den Bescheiden, dass die Behörde ihr Ermessen, ob sie ein Verfahren wieder aufgreift oder nicht, dahingehend auslegt, dass das öffentliche Interesse das private Interesse an einer materiell gerechten Entscheidung wesentlich überwiege. Gegen diese Ablehnungsbescheide kann ebenfalls innerhalb von vier Wochen geklagt werden. Die ver.di-Selbstständigen in NRW raten von einer Klage gegen die Ablehnung des Wiederaufgreifens des Verfahrens ab. Die Erfolgsaussichten sind gleich null. Ebenfalls kurz vor dem OVG-Urteil hat das Land die Rückzahlungsfrist bis zum 30. November verlängert und damit gleichzeitig betont, an den bestandskräftigen Bescheiden festzuhalten. Es gebe auch Möglichkeiten der Ratenzahlung, heißt es auf der Seite des Ministeriums. War's das? Mitnichten! Womöglich bekommen die Kläger:innen in den kommenden Wochen neue Bescheide und in dem Zuge vielleicht auch die Zigtausende, die noch gar keine Bescheide erhalten haben.
Petition unterstützen
Wir, die ver.di-Selbstständige in NRW, bleiben bei unserer Forderung "Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe"! Wir sind nicht der Meinung, dass hier das öffentliche Interesse das private Interesse an einer materiell gerechten Entscheidung wesentlich überwiegt. Richtig, es sind Steuergelder, über die die Wirtschaftsministerin Rechenschaft ablegen muss. 430.000 Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmer und Handwerker hatten die Corona-Soforthilfe 2020 beantragt. 4,5 Milliarden Euro wurden damals den Antragstellenden ausgezahlt. Allein in NRW haben wir im vergangenen Jahr 74,1 Milliarden Euro Steuern gezahlt. Damit werden wichtige Ausgaben getätigt, ohne Frage. Aber die finanzielle Unterstützung von Solo-Selbstständigen ist ebenfalls eine wichtige Ausgabe!
Falls ihr die Pedition von ver.di unterstützen wollt, dann könnt ihr das hier .
EuGH Urteil zu SCHUFA-Praktiken erwartet 24.03.2023

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat demnächst über die Praktiken der SCHUFA zu entscheiden.
Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, liegt dem Gerichtshof hierzu nun ein Gutachten von EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe vor.
Zum einen geht es um die Score Werte, die die SCHUFA jeder Person zuordnet und die über die Kreditwürdigkeit entscheiden. Diese Werte werden von der SCHUFA automatisch ermittelt - wie, das ist ihr Geschäftsgeheimnis. Ein schlechter Score und damit mangelnde Kreditwürdigkeit bedeutet für die Betroffenen nicht nur, dass sie keine Bankkredite erhalten, sondern kann auch Probleme beim Abschluss von Verträgen wie Telefon- oder Mietverträgen bringen. Nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Existenzgründer und Unternehmen kann das zu erheblichen Problemen führen. EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe bemängelt, dass dieser Score automatisch erstellt wird und sieht darin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Diese schreibt vor, dass Entscheidungen, die für Betroffene rechtliche Wirkung entfalten, nicht nur durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden dürfen, Maschinen dürfen nicht über Menschen entscheiden.
Weiterhin geht es darum, dass die SCHUFA Negativmerkmale mitunter wesentlich länger speichert als öffentliche Register. So machen Insolvenzgerichte Restschuldbefreiungen nach Insolvenzverfahren ein halbes Jahr öffentlich, während die SCHUFA sie bis zu drei Jahre lang speichert. Nach Ansicht des EuGH Generalanwalts ist dies rechtswidrig, denn Ziel der Restschuldbefreiung sei es, dass sich die betroffenen Menschen wieder am wirtschaftlichen Leben beteiligen können. Auch das kann für Menschen, die nach einer Privatinsolvenz mit einer Selbstständigkeit wieder durchstarten wollen, zu erheblichen Problemen führen.
Unser Tipp: solltest Du durch die vom EuGH Generalanwalt monierten SCHUFA Praktiken Nachteile erhalten haben, dann solltest Du zunächst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwarten und dann mit einem Anwalt prüfen, ob Du Schadensersatzansprüche gegen die SCHUFA geltend machen kannst.
Mehr Infos zum Thema Existenzgründung bekommst Du in unseren kostenlosen Existenzgründerseminaren.
Änderungen beim Gründungszuschuss 20.03.2023

Zum Jahreswechsel sind wichtige Änderungen beim #Gründungszuschuss in Kraft getreten:
- Wegfall des Vermittlungsvorrangs: Bislang galt, dass eine Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis Vorrang vor dem Gründungszuschuss hatte, der Antrag also mit Hinweis auf offene Stellen abgelehnt werden konnte.
Dazu regelt nun §4 SGB III Abs. 2: " Der Vermittlungsvorrang gilt nicht im Verhältnis zur Förderung von Existenzgründungen mit einem Gründungszuschuss." - Arbeitslose mit Behinderungen (im Sinne des §19 SGB III) können den Gründungszuschuss auch dann erhalten, wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
- Das Antragsformular für den Gründungszuschuss wurde neu gestaltet und kann nun auch online eingereicht werden. Ihr solltet das Formular nicht ohne Hilfe ausfüllen, denn bestimmte Angaben können nicht nur dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird, sondern dass auch rückwirkend Arbeitslosengeld gestrichen wird.
- Nach wie vor benötigt Ihr für den Gründungszuschuss einen aussagekräftigen Businessplan und eine fachkundige Stellungnahme. Für Gründer aus NRW veranstalten wir hierzu vom Land geförderte Workshops zur Businessplanerstellung , für die Du als Bezieher von Arbeitslosengeld einen Eigenanteil von 80 € zahlst.
Bei Abmahnungen fordern die Abmahner häufig eine Unterlassungserklärung mit einem hohen Vertragsstrafeversprechen von...
Posted by Institut für Existenzgründungen und Unternehmensführung on Montag, 21. März 2016
In unseren #Existenzgründerseminaren treffen wir immer wieder auf Gründer, die sich aufgrund der...
Posted by Institut für Existenzgründungen und Unternehmensführung on Dienstag, 15. März 2016
Mit einem neuen Programm fördert die Bundesregierung die Einstellung von Langzeitarbeitslosen: Arbeitgeber erhalten...
Posted by Institut für Existenzgründungen und Unternehmensführung on Sonntag, 31. Januar 2016
So war 2015 - so wird 2016Auch 2015 stand für Existenzgründungen in Deutschland unter keinem guten Stern. Die im...
Posted by Institut für Existenzgründungen und Unternehmensführung on Dienstag, 19. Januar 2016
Sucht ihr Fotos für eure Webseiten, Prospekte oder andere Werbeträger? Wir haben euch eine Sammlung von Links zu...
Posted by Institut für Existenzgründungen und Unternehmensführung on Freitag, 15. Januar 2016
Die Stadt Monheim am Rhein hat ihren Gewerbesteuerhebesatz auf sagenhafte 265% gesenkt und ist damit mit Abstand bei der...
Posted by Institut für Existenzgründungen und Unternehmensführung on Mittwoch, 13. Januar 2016
Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine neue #Beratungsförderung mit dem Titel "Förderung unternehmerischen Know-hows"...
Posted by Institut für Existenzgründungen und Unternehmensführung on Sonntag, 10. Januar 2016
Für Existenzgründer gibt es die Möglichkeit, mit der sogenannten Kleinunternehmerregelung zu starten: Liegen die auf das...
Posted by Institut für Existenzgründungen und Unternehmensführung on Mittwoch, 16. Dezember 2015
Zum Jahresende hört man das von Unternehmern häufig: Ich muss noch schnell investieren, um Steuern zu sparen. Eine kluge...
Posted by Institut für Existenzgründungen und Unternehmensführung on Montag, 14. Dezember 2015
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/passives-einkommen-so-verdienen-sie-geld-ohne-zu-arbeiten-a-1057993.html
Posted by Institut für Existenzgründungen und Unternehmensführung on Mittwoch, 21. Oktober 2015
Da geht noch was! Die Stadt Monheim am Rhein, ein Gewerbesteuerrebell nördlich von Köln, bereitet derzeit eine weitere...
Posted by Institut für Existenzgründungen und Unternehmensführung on Dienstag, 20. Oktober 2015
Die Bundesregierung plant, zum 1.8.2016 das Meister-BAföG auch für Bachelorabsolventen und –absolventinnen zugänglich zu...
Posted by Institut für Existenzgründungen und Unternehmensführung on Dienstag, 20. Oktober 2015
Die Filmproduktionsfirma www.diefilmschrauber.de produziert zur Zeit eine Dokumentationsserie über Existenzgründer....
Posted by Institut für Existenzgründungen und Unternehmensführung on Sonntag, 18. Oktober 2015
Tipps und Tricks für #Existenzgründungen zum JahresendeNehmen wir einmal an,ihr wollt im nächsten Jahr ein Unternehmen...
Posted by Institut für Existenzgründungen und Unternehmensführung on Sonntag, 4. Oktober 2015
Die Rentenversicherung erkennt freiberufliche Physiotherapeuten, die in der Praxis eines/einer Kollegen/Kollegin...
Posted by Institut für Existenzgründungen und Unternehmensführung on Donnerstag, 1. Oktober 2015
