Einstiegsgeld - bis zu 12.048 Euro geschenktes Geld vom Staat

Einstiegsgeld: Wieviel?

Über das Einstiegsgeld können Arbeitslosgeld II (Bürgergeld-, vormals Hartz IV)Empfänger bis zu 12.048 Euro nicht rückzahlbaren, steuer- und sozialabgabenfreien Zuschuss für ihre Existenzgründung erhalten. Wir zeigen Ihnen hier, wie es geht.

Wie lange?
Das Einstiegsgeld kann für eine Dauer von bis zu 24 Monaten nach Existenzgründung gezahlt werden. Es wird in der Regel immer für einen Zeitraum von sechs Monaten bewilligt. Danach müssen Sie einen Folgeantrag stellen.

Wie viel?
Sind Sie die einzige Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt, beträgt das Einstiegsgeld in der Regel 50% der Hilfe zum Lebensunterhalt, also 251 Euro/Monat.
Im Einzelfall (z.B. bei lang andauernder Arbeitslosigkeit oder anderen Vermittlunghemmnissen) kann es auf maximal 90% der Hilfe zum Lebensunterhalt (max. 451,80 Euro/Monat) aufgestockt werden.
Leben mehrere Personen in der Bedarfsgemeinschaft, gibt es für jede weitere Person 10% der Hilfe zum Lebensunterhalt (= 50 Euro) mehr, maximal jedoch 502 Euro/Monat.

Einstiegsgeld und Bürgergeld (Hartz IV)
Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Bürgergeld(Hartz IV) bezahlt.So lange das Einkommen aus Ihrem Unternehmen durchschnittlich nicht höher ist als 100 Euro/Monat, werden Ihre Bürgergeld (Hartz IV) Bezüge nicht gekürzt. Einkommen >100 Euro/Monat wird zu 80% mit den Bürgergeld (Hartz IV) Bezügen verrechnet. Solange Sie weiter Bürgergeld (Hartz IV) beziehen, sind Sie auch weiterhin über das Jobcenter krankenversichert.
Das Einstiegsgeld wird nicht mit Ihren Gewinnen verrechnet, Sie dürfen es also auf jeden Fall behalten.

Rechenbeispiel:
Ein Alleinstehender bezieht bislang 800 Euro Bürgergeld (Hartz IV). Im ersten halben Jahr seiner Selbstständigkeit bezieht er zusätzlich 208 Euro Einstiegsgeld, erwirtschaftet aber auch ein Einkommen in Höhe von durchschnittlich 600 Euro/Monat. Die Bürgergeld (Hartz IV) Bezüge werden ihm deswegen um 400 Euro/Monat gekürzt.
Seine Einnahmen/Monat gestalten sich jetzt wie folgt:

Einkommen 600 Euro
Bürgergeld (Hartz IV) 400 Euro
Einstiegsgeld 251 Euro
Summe 1.251 Euro

Ab 1. Juli 2023 wird es bei den Einkommensfreibeträgen eine Verbesserung geben: Einkommen zwischen 501 € und 1.000 € werden dann zu 30% nicht mit dem Bürgerled verrechnet.

Einstiegsgeld: 1. Schritt

Schließen Sie zunächst mit dem Jobcenter einen Eingliedervertrag ab.
In diesem verpflichten Sie sich, durch die Gründung eines Unternehmens innerhalb von höchstens zwei Jahren den Bürgergeld (Hartz IV) Bezug zu beenden.
Das Jobcenter verpflichtet sich dazu, Sie von der Arbeitsplatzsuche frei zu stellen und Sie zu unterstützen.
Achten Sie darauf, dass Sie ebenfalls von der Meldung der Ortsabwesenheit befreit werden, wenn Sie häufiger für Ihr Unternehmen unterwegs sein sollten.
Wichtig: Schließen Sie immer zuerst die Eingliederungsvereinbarung ab, bevor Sie ein Gewerbe anmelden. Ansonsten gehen Ihnen alle Förderprogramme des Jobcenters verloren.

Einstiegsgeld: 2. Schritt

In der Regel verlangt das Jobcenter, dass Sie ein Existenzgründerseminar besuchen und eine aussagekräftigen Businessplan erstellen.
Melden Sie sich einfach zu einem unsere kostenlosen Existenzgründerseminarean. Termine finden Sie hier.



Auch bei der Erstellung des Businessplans können wir Ihnen behilflich sein. Das geht leider nicht kostenlos, doch dank staatlicher Förderprogramme für Sie sehr preiswert:
In NRW zahlen Sie für die Teilnahme an einem unserer Online-Workshop Businessplan einen geringen Eigenanteil - den Rest übernimmt auf Antrag hin das Land NRW.
Termine finden Sie hier.



In den anderen Bundesländern können unsere Existenzgründungsberatungen zu Sätzen zwischen 50% - 80% gefördert werden.
Mehr Informationen zu unseren staatlich geförderten Existenzgründungsberatungen finden Sie hier.



Einstiegsgeld: 3. Schritt

Mit dem Businessplan können Sie nun beim Jobcenter den Antrag auf Einstiegsgeld stellen. Sie müssen ebenfalls noch ein Formular EKS abgeben, auf dem Sie Ihr Einkommen für das erste halbe Jahr der Selbständigkeit schätzen. Sollte das geschätzte Einkommen über 600 Euro liegen, wird das Jobcenter Ihre Bürgergeld (Hartz IV) Bezüge sofort kürzen.
Im Rahmen unserer Workshops Businessplan und unserer Existenzgründungsberatungen sind wir Ihnen natürlich auch beim Ausfüllen dieses Formulars behilflich.
Wichtig: Melden Sie Ihr Gewerbe erst an, wenn Sie alle Förderanträge gestellt und das EKS Formular abgegeben haben. Andernfalls drohen Ihnen finanzielle Nachteile.

Einstiegsgeld - weitere Förderprogramme

Neben dem Einstiegsgeld kann ihnen das Jobcenter mit weiteren Förderprogrammen gemäß § 16c SGB II weiter helfen:

  • Bis zu 5.000 Zuschuss zu Investitionen
  • Zinslose Darlehen
  • Kosten einer Gründungsberatung und eines Coachings

  • Für Investitionszuschüsse und Darlehen benötigen Sie ebenfalls einen Businessplan.
    Weitere Förderprogramme für Existenzgründer finden Sie in unserer Fördermitteldatenbank.

    (alle Angaben ohne Gewähr)

    einstiegsgeld

    Tipps & Tricks

    Indirekter Investitionszuschuss
    Zunächst müssen Sie verstehen, wie das Jobcenter Ihr Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit ermittelt: Dies geschieht nicht nach Steuer-, sondern nach Leistungsrecht, kann also erheblich von Ihrem steuerlichen Gewinn abweichen.
    Eine Einkommensermittlung nach Leistungsrecht erfolgt wie folgt:
    Alles, was Ihnen an Geld zufließt, wir unabhängig von den steuerlichen Vorschriften als einkommenserhöhend angerechnet. Das gilt auch für Darlehen - es sei denn, die Darlehen sind zweckgebunden. Leiht Ihnen jemand privat für den Start Geld, sollten Sie unbedingt einen Darlehensvertrag schließen, in dem genau bezeichnet ist, für welche Zwecke Ihres Unternehmens Sie das Geld verwenden dürfen (z.B. Investitionen, erstes Warenlage, erste Mieten, Werbung usw.). Dann wird das Darlehen nicht auf Ihr Einkommen angerechnet.
    Umgekehrt gelten alle Ausgaben, die Sie für Ihren Betrieb tätigen, als einkommensmindernd, ebenfalls unabhängig von den steuerlichen Vorschriften. Allerdings müssen die Ausgaben betriebsnotwendig und angemessen sein.
    Legen Sie hierzu vor dem Start dem Jobcenter einen Businessplan mit einem Investitionsplan für die ersten sechs Monate vor. Begründen sie, warum Sie die Investitionen zwingend benötigen und holen Sie zu jeder Investition drei Angebote - auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter - ein. Lassen Sie sich vom Jobcenter die Angemessenheit und Notwendigkeit der Investitionen bestätigen.
    Nun können Sie die Investitionen bei Ihrer Einkommensermittlung angeben und so über Bürgergeld (Hartz IV) einen indirekten Investitionszuschuss erhalten.

    Beispiel:
    Ein Existenzgründer bezieht im Monat 800 Euro Bürgergeld (Hartz IV), im ersten Halbjahr als 6 x 800 Euro = 4.800 Euro.
    Gleichzeitig erwirtschaftet er im ersten Halbjahr ein Einkommen von 1.000 Euro im Monat, also ingesammt 6.000 Euro. Die Bürgergeld (Hartz IV) Bezüge werden wie folgt gekürzt:

    Bürgergeld (Hartz IV) Bezug 4.800 Euro
    Einkommen 6.000 Euro
    Freibetrag 6 x 100 Euro 600 Euro
    Restbetrag 5.400 Euro
    Hiervon 80% 4.320 Euro
    Kürzung 4.320 Euro

    Hat der Existenzgründer dem Jobcenter hingegen vorab einen Investitionsplan vorgelegt und das Jobcenter diese Investitionen als betriebsnotwendig und angemessen anerkannt, senken diese sein Einkommen und damit auch die Kürzungen. Die Investitionen müssen dann natürlich auch in den ersten sechs Monaten getätigt werden:

    Investitionsplan
    Firmen Pkw 3.500 Euro
    PC 500 Euro
    Drucker 150 Euro
    Mobiliar 350 Euro
    Maschinen 900 Euro
    Summe 5.400 Euro

    Das Einkommen des Gründers sinkt jetzt durch die Investitionen um 5.400 Euro, es kommt zu keinen Kürzungen:
    Bürgergeld (Hartz IV) Bezug 4.800 Euro
    Einkommen 600 Euro
    Freibetrag 6 x 100 Euro 600 Euro
    Restbetrag 0 Euro
    Hiervon 80% 0 Euro
    Kürzung 0 Euro

    Mehr Tipps und Tricks gibt es in unseren in NRW für Bürgergeld (Hartz IV) Empfänger kostenlosen Existenzgründerseminaren.

    FAQ Einstiegsgeld

    Ermessensleistung
    Das Einstiegsgeld ist - so wie die anderen Förderprogramme für Bürgergeld (Hartz IV) Empfänger auch - eine Ermessensleistung.
    Das bedeutet aber nicht, dass es eine Willkürleistung ist. Grundsätzlich haben Sie auch auf Ermessensleistungen einen Rechtsanspruch - es sei denn, Sie erfüllen persönlich nicht die Fördervoraussetzungen oder die Mittel sind bundesweit erschöpft.
    Allerdings kann jedes Jobcenter selbst regeln, welche Förderprogramm es anwendet und welches nicht. Dies geschieht über sogenannte "Ermessenslenke Weisungen" der Geschäftsführung.
    Sollte man Ihnen also erklären, dass bestimmt Förderprogramme in Ihrem Jobcenter nicht oder in veränderter Form angewandt werden, dann bitten Sie um Aushändigung der "Ermessenslenken Weisungen".
    Manche Jobcenter haben diese auf ihren Webseiten veröffentlicht. Auf die Aushändigung der "Ermessenslenken Weisungen" haben Sie einen Rechtsanspruch. Berufen Sie sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und Ihres Bundeslandes. Stellen Sie ggf. einen Antrag auf Aushändigung bei der Geschäftsführung Ihres Jobcenters. Sollte man sich immer noch weigern, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Jobcenters, Ihres Bundeslandes oder des Bundes wenden.


    Antrag abgelehnt - was nun?
    Gegen die Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Sollte das nicht weiter helfen, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Vor dem Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang.

    Gründung ohne Förderung über das Jobcenter
    Artikel 12 des Grundgesetztes regelt die Gewerbefreiheit: Grundsätzlich kann jeder jedes Gewerbe anmelden - es sei denn, der Gesetzgeber hätte die Gewerbeerlaubnis unter Gesetzesvorbehalt gestellt.
    Auch bei einer Existenzgründung ohne Förderung über das Jobcenter sollten Sie vorab mit dem Jobcenter einen Eingliederungsvertrag schließen.
    Auch in diesem Fall muss dem Jobcenter das Formular zur Einkommensschätzung abgegeben werden - andernfalls stellt es die Bürgergeld (Hartz IV) Leistungen sofort ein. Sollte das geschätze Einkommen nicht höher sein als druchschnittlich 100 Euro/Monat, erhalten Sie Ihre Bürgergeld (Hartz IV) Bezüge in voller Höhe weiter. Sie sind auch weiterhin über das Jobcenter krankenversichert.
    Neben den Programmen des Jobcenters gibt es zahlreiche weitere Förderprogramme, bei denen es sich zumeist um staatliche Kreditprogramme handelt. Die Kreditprogramme müssen über eine Hausbank beantragt werden, die für den Kredit mit haftet.
    Beim Startgelddarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau wird die Hausbank jedoch zu 80% aus der Mithaftung entlassen. In NRW gibt es zudem das Mikrodarlehen der NRW Bank, das ohne Hausbank beantragt wird.
    Beide Kredite können noch bis zu fünf Jahren nach Gründung bezogen werden. Mehr Infos zu diesen Programmen gibt es in unseren Existenzgründerseminaren.